Arbeitseinsätze im Geschäftsjahr 2023 / 2024

Im Geschäftsjahr  2023 / 2024 ist ein Pflichtarbeitsstundensoll von 3 Arbeitsstunden zu erbringen.

Termine im Jahr 2024

04.05.2024           09:00 12:00 

21.09.2024           09:00 12:00 

19.10.2024           09:00 12:00 

Hinweise

Das Pflichtarbeitsstundensoll ist durch die Vereinsmitglieder entweder im Jahr 2023 oder im Jahr 2024 zu erbringen!

Für nicht erbrachte Arbeitsleistungen sind pro Arbeitsstunde 15,00 Euro an die Garagengemeinschaft zu zahlen.

Björn Braune